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Freie Reichsstadt ArtikelBuch-Tipp: Bopfingen - freie Reichsstadt - Mittelpunkt des württembergischen Rieses Die Beschreibung für das Buch " Bopfingen - freie Reichsstadt - Mittelpunkt des württembergischen Rieses" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. Freie Reichsstädte sind Gebilde des späten Mittelalters, die besondere Privilegien und Freiheiten genossen, aber auch besondere Pflichten gegenüber dem Reich hatten, so genannte Reichsstände.
Das Hauptmerkmal einer Freien Reichsstadt war ihre rechtliche Unabhängigkeit gegenüber dem regionalen Herrscher. Sie war reichsunmittelbar, was bedeutete, dass sie einzig und allein dem Kaiser untertan war, an den sie ihre Steuern direkt abführte, dem sie Heerfolge zu leisten hatte und der sie in dem Allgemeinen mit einer eigenen, weitgehend unabhängigen Gerichtsbarkeit ausstattete. Damit unterschieden sie sich von den Landstädten, die einem Landesherren untertan waren.
Ursprünglich wurde unterschieden zwischen Reichsstädten, die reichsunmittelbar waren und den Freien Städten, die ursprünglich zwar unter der Herrschaft eines kirchlichen oder weltlichen Herrn standen, aber von einigen Reichspflichten befreit waren.
Im Laufe der Zeit konnten sich die Freien Städte emanzipieren und die Begriffe verschmolzen zur Freien Reichsstadt.
Nach dem Interregnum 1273 hatten die Reichsstädte auch Mitsprache an den Reichstagen, nach 1489 hatten Vertreter der Reichsstädte in dem Reichsstädtekollegium Sitze und nahmen regelmäßig an den Reichstagen teil.
Die Reichsunmittelbarkeit konnte zu- und wieder aberkannt werden, die Zahl der Reichsstädte schwankte darum. Die höchste Zahl betrug 83 Reichsstädte, um das Jahr 1800 gab es in dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation noch folgende 51 Freie Reichsstädte:
Mit reichsstadtähnlichen Rechten war auch Waldsee (heute Bad Waldsee) ausgestattet.
Außerdem gab es bis zur französischen Revolution 11 elsässische Reichsstädte, die bis auf Straßburg seit 1354 den Zehnstädtebund bildeten. Ihm gehörten an:
Mit dem westfälischen Frieden 1648 ging die Landvogtei über die elsässischen Reichsstädte an Frankreich und in dem Rahmen der Reunionen besetzte Frankreich 1681 das Elsass. Die Reichsstädtischen Freiheiten wurden zunehmend beschnitten und in dem Zuge der französischen Revolution 1789 entfielen sie ganz.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurden 45 der 51 noch bestehenden Reichsstädte mediatisiert und benachbarten Fürstentümern eingegliedert. Lediglich Augsburg, Nürnberg, Frankfurt am Main, Bremen, Hamburg und Lübeck behielten den Status mit verminderten Rechten bis zu dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806.
Der Stadtstatus der Bundesländer Bremen und Hamburg hat seine Wurzeln mit im Umstand, dass sie reichsstädtische Freiheiten und Selbständigkeit zu dem Teil bis in die Gegenwart bewahren konnten.
siehe auch: Liste der deutschen Hauptstädte
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